
Zusatzbeitrag Volleyball
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Zusatzbeitragsordnung gilt für alle Mitglieder des „Dresdner SSV e.V.“, nachdem das Aufnahmeverfahren laut Satzung abgeschlossen ist und sie am aktiven Spielbetrieb Volleyball teilnehmen.
§ 2 Beitragszeitraum
- Der Zusatzbeitrag ist vom Ersten des Monats an, in dem der Tag der Aufnahme in den Dresdner SSV e.V. liegt, zu entrichten.
- Der Zusatzbeitrag ist jahres- bzw. halbjahresweise im ersten und im dritten Quartal mit dem Vereinsbeitrag oder bei der Aufnahme zu entrichten. Die Zahlungsweise wird mit dem Aufnahmeantrag geregelt.
- Zusatzbeitragszahlungen erfolgen ausschließlich im Abbuchungsverfahren.
- Ausnahmen bei der Zahlungsweise sind in Abstimmung mit dem Vorstand möglich. Änderungen der Bankverbindung sowie der Anschrift sind unverzüglich dem Schatzmeister mitzuteilen
§ 3 Beitragsgruppen und Beitragshöhen
Der Zusatzbeitrag wird abhängig von den Spielklassen und den Trainingszeiten berechnet. Für das Geschäftsjahr 2008 gelten folgende Beitragsgruppen und Beitragshöhen:
- a) Kreisklasse/-liga 12,00 € Zusatzbeitrag
b) Bezirksklasse/-liga 24,00 € Zusatzbeitrag
c) Sachsenklasse 36,00 € Zusatzbeitrag
§ 4 Einspruchsrecht
Gegen Entscheidungen des Schatzmeisters, Beitragsfragen betreffend, besteht das Recht des Einspruchs innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden der Entscheidung. Der Einspruch ist dem Vorstand schriftlich in der oben angegebenen Frist mitzuteilen.
§ 5 Schlussbestimmungen
Diese Zusatzbeitragsordnung tritt mit der Annahme auf der Vorstandsversammlung am 06. Februar 2008 in Kraft
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Zusatzbeitrag_Volleyball.pdf | 204.6 KB |


